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| Ausleihbedingungen |
Welche Möglichkeiten eröffnet Ihnen die Kreisbücherei?| Leihfrist: | Bücher, Zeitschriften, CD-ROMs und Hörbücher : 4 Wochen Videofilme und DVDs : 1 Woche | | Verlängerung: | Bücher, die nicht vorgemerkt sind, können zweimal um weitere vier Wochen verlängert werden. CD-ROMs und Hörbücher, die nicht vorgemerkt sind, können einmal um weitere vier Wochen verlängert werden. | | Vormerkung: | Ausgeliehene Bücher, Zeitschriften, CD-ROMs oder Hörbücher können gegen 0,50 € Gebühr vorgemerkt werden. Wenn sie eingetroffen sind, werden Sie benachrichtigt. | | Fernleihe: | Bücher oder Zeitschriftenartikel, die in der Kreisbücherei nicht vorhanden sind, können im Rahmen des Deutschen Leihverkehrs aus anderen Bibliotheken besorgt werden. Die Gebühr für ein Buch beträgt 2,00 € und die Kopie eines Aufsatzes kostet per Subito ca. 5,00 €. |
Welche Pflichten übernehmen Sie als Leser(in)? | | Sie verpflichten sich, die Medien schonend zu behandeln und übernehmen die Haftung für entstandene Schäden. | | | |  | | Sie verplichten sich, die Medien aus der Kreisbücherei nicht an andere Personen weiterzuleihen. | | | |  | | Sie verpflichten sich, die Leihfrist einzuhalten. Bei Überschreitung wird eine Versäumnisgebühr fällig. Sie beträgt: | | | für Kinderbücher und Comics: 0,50 € bei Überschreitung von mehr als einer Woche | | | für alle anderen Bücher, Zeitschriften und CD-ROMs: 1,-- € bei Überschreitung von mehr als einer Woche | | | für Videofilme und DVDs: 1,-- € je Öffnungstag |
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